Die Bethanien Kinder- und Jugenddörfer werden durch die Jugendämter finanziert: Diese zahlen pro Kind oder pro Jugendlichem einen festen Beitrag an Betreuungsgeld. Diese Gelder decken vor allem die Personal- und Unterbringungskosten, sind aber in unterschiedlichen Bereichen sehr knapp kalkuliert. Oft ist es für die Kinderdorffamilien und Kinderdorfgruppe deshalb schwierig, zum Beispiel Geld für Freizeitbeschäftigungen, für die Schulausstattung, für notwendige Einkleidung oder auch für die Einrichtung von Kinder- und Jugendzimmern zu erübrigen. Ein Beispiel: Für einen Jungen im Alter von 13 Jahren zahlt das Jugendamt rund 50 Euro Kleidungsgeld im Monat. Wer selbst Kinder hat, weiß, wie schnell diese gerade im Teeniealter wachsen: Das Geld reicht im Winter kaum, um selbst im Second-Hand-Laden ordentliche Winterschuhe, eine dicke Jacke und weitere Saisonkleidung zu finden. Dabei greift der Freundeskreis unter die Arme: Besteht akut Knappheit oder müssen perspektivisch Projekte finanziert werden, können diese Gelder beim Freundeskreis beantragt werden. Der Vorstand des Freundeskreises entscheidet individuell über die Erstattung der Gelder. Wir möchten Ihnen im Folgenden einige Beispielprojekte geben, für die wir uns regelmäßig engagieren.